Häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege bedeutet in der Regel, dass ein Patient von einer examinierten Fachkraft zu Hause gepflegt wird. Kostenträger sind hier die Krankenkassen. Um diese Leistungen zu erhalten muss man nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sein. Bitte verwechseln Sie dies also nicht mit Leistungen der Pflegekasse (Grundpflege und häusliche Versorgung nach SGB XI, Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad, Pflegegeld o.ä.).
Häusliche Krankenpflege umfasst alle Maßnahmen der vertragsärztlichen Behandlung die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen. Daher erfolgt die pflegerische Leistung ausschließlich durch ärztliche Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit. Sie bedarf aber immer der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse!
Voraussetzungen der Verordnung einer ambulanten Krankenpflege
- Die ärztliche Verordnung erfolgt wegen medizinischer Notwendigkeit.
- Die häusliche Pflege wird im Haushalt des Versicherten oder seiner Familie erbracht.
- Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn der Versicherte oder eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Leistungen nicht selbst erbringen kann.
- Für die Zeit einer voll- oder teilstationären Behandlung besteht keine Verordnungsmöglichkeit.
Die Verordnung durch den Arzt kann nur entsprechend den Richtlinien der Krankenkassen erfolgen
- Die Verordnung ist möglich, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit eine ärztliche Behandlung benötigt und die häusliche Krankenpflege Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplanes ist, mit dem Ziel:
- einer Krankenhausvermeidungspflege = Patient verbleibt oder kehrt frühzeitig nach Hause zurück, eine Krankenhausbehandlung ist nicht durchführbar, wird dadurch vermieden, verkürzt oder aus nachvollziehbaren Gründen vom Patient verweigert oder
- einer Sicherungspflege = Behandlung wird dadurch erst möglich, bzw. deren Ergebnis wird gesichert. Achtung!: Eine Verordnung von Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung ist hier nicht eigenständig, sondern nur im Zusammenhang mit der Behandlungspflege möglich. Voraussetzung hierfür ist die entsprechende Satzung der Krankenkasse und das der Patient keine Leistungen der Pflegekasse bezieht.
Dauer der Verordnungsfähigkeit
- Erstverordnung für 14 Tage.
- Folgeverordnungen entsprechend dem Zustand des Patienten auch für längere Zeiträume (mit Begründung).
- Krankenhausvermeidungspflege bis zu 4 Wochen. Nach MDK-Prüfung eventuell auch länger.
- Sicherungspflege abhängig von der Satzung der Krankenkassen.
Genehmigung
- Alle Leistungen müssen von der Krankenkasse genehmigt werden.
- Der MDK kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Krankenkasse mit der Prüfung beauftragt werden.
Die häusliche Krankenpflege umfasst:
- Behandlungspflege: (wird ausschließlich von Pflegefachkräften erbracht)
- Grundpflege: Grundverrichtungen des täglichen Lebens
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung
1.Behandlungspflege:
- Richten, Bestellen und Verabreichen von Medikamenten
- Gabe von Nasentropfen/-Salbe
- Gabe von Ohrentropfen/-Salbe
- Gabe von Augentropfen/-Salbe
- Medizinische Einreibungen
- Tracheostomaversorgung ( Verbandswechsel, Kanülenwechsel, Absaugen)
- Temperatur,- Blutdruck und Blutzuckerkontrollen
- Verabreichung von Betäubungsmitteln (Tabletten, Pflaster etc.)
- Blasenspülung bei vorhandenem Blasenverweilkatheter
- Medizinische Inhalation
- Pflege von zentralem Venenkatheter
- Stomawundbehandlung
- Wechsel und Pflege von Blasenverweilkatheter
- Insulin verabreichen
- Dekubitusbehandlung
- Versorgung bei künstlicher Ernährung über einen Port (Infusion an- und abschließen, Verbandswechsel)
- Legen und Überwachen von subkutanen Infusionen
- Moderne Wundversorgung in Zusammenarbeit mit externen Wundmanagern
- Postoperative Versorgung (Wundversorgung nach Operationen, Klammer entfernen, Nähte entfernen)
- Kompressionsverbände anlegen/ Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Absaugen von Sekreten (nasal, tracheal)
- Subkutane und intramuskuläre Injektionen
- Drainagenversorgung
2. Grundpflege:
- Individuelle, aktivierende Körperpflege
- Bäder, Duschen, Haarpflege, Hautpflege
- Rasur, Frisur und Nagelpflege
- An- und Auskleiden
- Inkontinenzversorgung u .Hilfe bei Ausscheidungsproblemen
- Stomaversorgung
- Spezielle Lagerungstechniken
- Mobilisation (Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Beweglichkeit)
- Individuelle Hilfe bei Verabreichung von Mahlzeiten und Getränken
- Fachgerechte Lagerung bei Bettlägerigkeit
- Durchführung von Prophylaxen
3.Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Hilfe oder Übernahme bei der Zubereitung von Mahlzeiten,
- Anrichten von Mahlzeiten, aufräumen des Arbeitsplatzes und Spülen des verwendeten Geschirrs
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege oder Ab- und Beziehen des Bettes
- Organisation von Essen auf Rädern, Notrufanlage
- Einkaufen (auch mit Begleitung und Auto möglich)
- Besorgungen von Medikamenten und sonstigen Hilfsmitteln
- Fensterputzen
- Grundreinigungen
Die Preise der einzelnen Leistungen richten sich je nach Krankenkasse und den aktuellen Vergütungsvereinbarungen.