Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat dem aktuellen Gesetzeswerk zur Reform der Pflegeberufe zugestimmt. Damit wird das letzte Änderungsvorhaben im Gesundheitsbereich dieser Regierungsperiode abgeschlossen. Die Pflegereform kann damit nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Zentralisierte Ausbildung mit Schwerpunkten

Größte Herausforderung im anhaltenden Pflegenotstand ist die berufliche Qualifikation der Fachkräfte, die den Einsatz qualifizierten Personals in vielen Fällen aus formalen Gründen verhindert. Ein vielfältiges Nebeneinander von Standards trägt außerdem zu Schwierigkeiten bei der Anerkennung ausländischer Fachkräfte bei, die geeignet wären aktuelle Engpässe zu überbrücken. Die Änderung der bisherigen Ausbildung soll den Pflegeberuf an neue Anforderungen anpassen und wieder attraktiver machen. Dies soll sich insbesondere in der Altenpflege auswirken. Das zunächst lange debattierte und vom Bundestag schließlich am 22. Juni beschlossene Konzept schafft den Einzelabschluss in der Krankenpflege ab. An seine Stelle treten die Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, deren Inhalte in einer zweijährigen Ausbildung vermittelt werden. Die Auszubildenden wählen im Anschluss an diese Basisausbildung aus den Spezialisierungen Gesundheits-, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege aus.

Verbesserung der Pflege

Die vereinheitlichte Ausbildung soll einen breiteren Einsatz von Pflegekräften ermöglichen, deren Basisqualifikation einen überspezifischen Einsatz ermöglicht: Die aktuelle Entwicklung belegt, dass der Anteil älterer, an Demenz erkrankter Patienten in den Krankenhäusern steigt, während in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt.

Pflege auch an Hochschulen

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre und ist kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Licht und Schatten

Die Pflegereform hat nach langer Entwicklungszeit einige drängende Reformvorhaben umgesetzt. Die Standardisierung der Ausbildung ist ein zu begrüßender Schritt, der dazu beitragen kann, den Mangel an Pflegekräften in diesem besonders wichtigen Dienstleistungsbereich zu verringern. Durch den Wegfall des in Europa einzigartigen Berufes des Altenpflegers, geht allerdings ein Qualitätsmerkmal der Berufsausbildung verloren. Bleibt zu hoffen, dass künftigen Berufseinsteigern auch Anreize geschaffen werden, die eine gesunde Verteilung der Absolventen auf die Spezialbereiche ermöglicht.

Ebenso wenig lässt sich erahnen, ob die Standardisierung der Deutschen Ausbildung eine bessere Vergleichbarkeit mit ausländischen Qualifikationen ermöglicht. Dadurch könnten die bisher undurchschaubaren Verfahren zur Anerkennung fremder Abschlüsse klarer gestaltet werden. Da die tatsächlichen Auswirkungen der Reform wohl nicht vor dem Jahr 2023 sichtbar werden, führt an der Hinzuziehung von Arbeitskräften aus unseren europäischen Nachbarländern vorerst nämlich kein Weg vorbei.