Die Grundlage für unsere Leistungserbringung ist der zum 01.04.2016 mit den Krankenkassen geschlossene Ergänzungsvertrag gemäß § 132a Abs. 2SGB V für Leistungen mit hohem intensiven behandlungspflegerischem Aufwand. Aus diesen Vertrag ergibt sich die Vergütung für die Intensiv- und Beatmungspflege.
Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich nur durch examinierte und qualifizierte Pflegefachkräfte:
- Kompetente intensivmedizinische Behandlungspflege
- Invasive und nicht invasive Beatmung
- Endotracheales Absaugen
- Tracheostomapflege
- Überwachung der Vitalzeichen
- Wundversorgung
- Enterale und parenterale Ernährung (Kochen, PEG, PEJ und Portversorgung)
- Grundpflege nach SBG XI durch geschulte und qualifizierte Hilfskräfte in den WGs
- Palliativbegleitung
Wir arbeiten Hand in Hand mit Ärzten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Atemtherapeuten und allen ggf. zusätzlich benötigten ärztlichen Fachkräften. Unsere Lungenfachärztin kommt regelmäßig einmal im Monat und bei Bedarf zur Visite. Alles in allem bieten wir Ihnen und Ihren Angehörigen ein „Rundum-Wohlfühl-Paket“.